Beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzungen

Wer darf beglaubigte Übersetzungen anfertigen?

Nur öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzer dürfen beglaubigte Übersetzungen anfertigen. Die Voraussetzung für die öffentliche Bestellung ist, die Staatliche Prüfung für Übersetzer zu bestehen. Diese wird vom Kultusministerium der jeweiligen Bundesländer organisiert. 

Chinesisch gilt als eine seltene Fremdsprache und die staatliche Prüfung findet in den meisten Bundesländern im mehrjährigen Turnus statt (in Bayern beispielsweise alle drei Jahre).

Wie finde ich öffentlich bestellte Übersetzer?

Die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank stellt eine Plattform der Landesjustizverwaltungen dar und führt die Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen auf, die für die Arbeit bei Gerichten, Behörden und Notaren allgemein beeidigt, öffentlich bestellt bzw. allgemein ermächtigt worden sind. URL: https://www.gerichts-dolmetscher.de/Recherche/.

Suche nach öffentlich bestellten Übersetzern

Schritt 1: Seite aufrufen und „Suchen“ (oben links) anklicken.

Schritt 2: Suchkriterien eingeben.

Öffentlich bestellte Übersetzer Chinesisch München

Schritt 3: Übersetzer kontaktieren und nach Angebot fragen.

Wofür braucht man beglaubigte Übersetzungen?

Bei beglaubigten Übersetzungen werden die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung von einem öffentlich bestellten Übersetzer mit seiner Unterschrift und einem beigedrückten Stempel bzw. Siegel bestätigt wird. Beglaubigte Übersetzungen der fremdsprachigen Dokumente sind meist zur Einreichung bei Behörden, Gerichten oder Bildungseinrichtungen bestimmt.

Welche Unterlagen werden übersetzt und beglaubigt?

Typische Dokumente sind:

  • Geburtsurkunde (Anmeldung einer Eheschließung, Anmeldung neugeborener Kinder etc.)
  • Heiratsurkunde (Anmeldung neugeborener Kinder etc.)
  • Scheidungsurkunde (Anmeldung einer Eheschließung etc.)
  • Führerschein (Umschreibung eines ausländischen Führerscheins)
  • Zeugnisse (Bewerbung um einen Studienplatz)

Ablauf für beglaubigte Übersetzung

  1. Originale Unterlagen einscannen und die Scan-kopien per E-Mail/Post/whatsapp etc. an mich schicken.
  2. In der Regel können die beglaubigten Übersetzungen am drauffolgenden Tag fertiggestellt werden.
  3. Die beglaubigten Übersetzungen werden abgeholt oder per Post zugeschickt.

Meine Preise

Folgende Urkunden kosten 40 Euro (zzgl. MwSt.) per Anfertigung. Für jede weitere Anfertigung wird ein Aufpreis von 10 Euro berechnet.

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Scheidungsurkunde
  • Führerschein

Bei nicht aufgelisteten Dokumenten hängen die Preise vom Umfang ab. In der Regel werden 1,80 Euro für jeweils angefangene 55 Anschläge berechnet (entspricht Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz). Gerne schicken Sie mir Ihre Dokumente und ich erstelle Ihnen umgehend ein Angebot.